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   OLG Frankfurt, 10.11.1994 - 1 U 107/93   

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https://dejure.org/1994,7866
OLG Frankfurt, 10.11.1994 - 1 U 107/93 (https://dejure.org/1994,7866)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.11.1994 - 1 U 107/93 (https://dejure.org/1994,7866)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. November 1994 - 1 U 107/93 (https://dejure.org/1994,7866)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorkaufsrechtes bei einem Grundstückskaufvertrag; Bindung an einen Architekten; Erstattung verauslagten Architektenkosten ; Einigung über die Zahlung der Planungskosten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MRVerbG Art. 10 § 3
    Im Kaufvertrag vereinbarte Erstattung eines Architektenhonorars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen des Kopplungsverbotes (IBR 1995, 168)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1484
  • VersR 1997, 455
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.1978 - VII ZR 10/77

    Abstandszahlung und Architektenbindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.1994 - 1 U 107/93
    Es ist letztlich nur eine Frage der Preisgestaltung, ob der Verkäufer seine Aufwendungen für die erbrachte Planung als Rechnungsposten in den Grundstückskaufpreis einschließen läßt oder ob er mit dem Käufer vereinbart, daß dieser die Architektenkosten neben dem Grundstückskaufpreis an den Verkäufer oder auch unmittelbar an den Architekten bezahlt (BGH NJW 1978, 820, 821).

    Insofern unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26.1.1978 (Az.: VII ZR 10/77, NJW 1978, 820) und vom 2.3.1978 (Az.: VII ZR 240/77, BGHZ 71, 33, 38, 39) zugrundeliegen.

  • BGH, 02.03.1978 - VII ZR 240/77

    Umfang des Kopplungsverbots; Verpflichtung zur Errichtung eines Gebäudes nach den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.1994 - 1 U 107/93
    Diese bewußt weit gefaßte Bestimmung soll jegliche mit dem Erwerb eines Baugrundstückes im Zusammenhang stehende Bindung des Bauherren verhindern, die den Wettbewerb unter Ingenieuren und Architekten beeinträchtigt (BGHZ 71, 33, 37; BGH NJW 1978, 821).

    Insofern unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26.1.1978 (Az.: VII ZR 10/77, NJW 1978, 820) und vom 2.3.1978 (Az.: VII ZR 240/77, BGHZ 71, 33, 38, 39) zugrundeliegen.

  • BGH, 07.10.1982 - VII ZR 24/82

    Reichweite des Verbots der Architektenbindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.1994 - 1 U 107/93
    Diese Bindung kann auch darin bestehen, daß ein Erwerber verpflichtet wird, den Verzicht des Architekten auf eine die Planung oder Ausführung eines Bauwerks betreffende Bindung eines Erwerbers zu entschädigen (BGH NJW 1983, 227).
  • KG, 24.10.2002 - 10 U 2166/99

    Unzulässige Kopplung von Kauf- und Architektenvertrag?

    Denn eine Verzerrung des Wettbewerbs ist in diesem Fall nicht zu befürchten (OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 1484).
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